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Die Dokumente im Detail

Patientenverfügung richtig formulieren: Warum „keine Apparatemedizin“ nicht reicht

Eine Patientenverfügung ist nur dann unmittelbar bindend, wenn sie konkrete Behandlungssituationen und einzelne ärztliche Maßnahmen benennt. Allgemeine Sätze wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ oder „keine Apparatemedizin“ genügen dafür allein nicht – so der Bundesgerichtshof.

Was der Bundesgerichtshof verlangt

In mehreren Beschlüssen (2016, 2017, 2018) hat der Bundesgerichtshof klargestellt: Die Äußerung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ enthält für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. Konkret wird eine Patientenverfügung, wenn sie bestimmte ärztliche Maßnahmen benennt oder sich auf ausreichend genau beschriebene Krankheiten oder Behandlungssituationen bezieht.

Außerdem muss erkennbar sein, dass die Festlegung gerade in der eingetretenen Situation gelten soll. Umstände außerhalb der Urkunde dürfen bei der Auslegung nur berücksichtigt werden, wenn sie im Dokument zumindest angedeutet sind.

Schritt 1: Situationen beschreiben

Bewährt hat sich, typische Situationen einzeln zu benennen, zum Beispiel:

  • der unmittelbare Sterbeprozess,
  • das Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit,
  • eine schwere, dauerhafte Gehirnschädigung, bei der die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und mit anderen in Kontakt zu treten, aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist (etwa ein Wachkoma),
  • eine weit fortgeschrittene Demenz, bei der Essen und Trinken auch mit Hilfe nicht mehr möglich sind.

Schritt 2: Maßnahmen einzeln festlegen

Für die gewählten Situationen legen Sie fest, welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen:

  • lebenserhaltende Maßnahmen allgemein,
  • Schmerz- und Symptombehandlung – auch wenn sie das Leben verkürzen könnte,
  • künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr (zum Beispiel über eine Magensonde),
  • Wiederbelebung,
  • künstliche Beatmung,
  • Dialyse,
  • Antibiotika,
  • Blut und Blutbestandteile.

Schritt 3: Werte und Wünsche aufschreiben

Keine Patientenverfügung kann jede Situation vorhersehen. Für alles, was nicht geregelt ist, ermitteln Ihre Vertreter Ihren mutmaßlichen Willen – anhand früherer Äußerungen, Ihrer ethischen und religiösen Überzeugungen und persönlichen Wertvorstellungen. Was Ihnen im Leben wichtig ist, sollten Sie deshalb in eigenen Worten festhalten.

Häufige Fehler

  • nur allgemeine Formulierungen ohne Situationen und Maßnahmen,
  • Widersprüche, etwa zwischen Patientenverfügung und Organspendeausweis,
  • keine Vertrauensperson, die die Verfügung durchsetzt,
  • das Original ist im Ernstfall nicht auffindbar,
  • die Verfügung wurde über viele Jahre nicht mehr angesehen.

Häufige Fragen

Muss ich zu jeder Maßnahme etwas festlegen?

Nein. Was Sie offen lassen, wird nach Ihrem mutmaßlichen Willen entschieden. Je mehr Sie konkret regeln, desto klarer ist die Lage für Ärzte und Angehörige.

Sollte ich mit meinem Arzt sprechen?

Das ist sehr empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben. Die Bundesärztekammer empfiehlt ärztliche Gespräche bei der Abfassung, damit Sie die medizinischen Folgen Ihrer Entscheidungen verstehen.

Wie erstelle ich eine konkrete Patientenverfügung?

Unser Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch Situationen und Maßnahmen – genau nach diesem Aufbau.