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Patientenverfügung

Was soll medizinisch geschehen, wenn Sie nicht mehr entscheiden können?

In einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen – und welche nicht.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine schriftliche Erklärung, mit der Sie als volljährige Person für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit in bestimmte ärztliche Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Sie gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung und ist für Ärzte und Vertreter verbindlich, wenn sie auf die aktuelle Situation zutrifft.

Worauf es ankommt

  • Konkret sein: Benennen Sie Situationen (zum Beispiel Endstadium einer unheilbaren Krankheit, Wachkoma) und einzelne Maßnahmen (zum Beispiel Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Beatmung).
  • Schriftlich und eigenhändig unterschrieben: Ein Notar ist nicht nötig.
  • Ärztlich beraten: Ein Gespräch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt hilft, die Folgen zu verstehen.
  • Mit einer Vorsorgevollmacht verbinden: Dann gibt es eine Person, die Ihren Willen durchsetzt.
  • Organspende bedenken: Legen Sie fest, was Vorrang hat, damit Ihr Organspendeausweis und Ihre Verfügung sich nicht widersprechen.

Quellen: §§ 1827–1829 BGB; BGH, Beschlüsse XII ZB 61/16, XII ZB 604/15, XII ZB 107/18; Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, „Patientenverfügung“; Bundesärztekammer. Geprüft am 04.10.2026.

Häufige Fragen

Muss eine Patientenverfügung zum Notar?

Nein. Sie muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben.

Warum reicht „keine Apparatemedizin“ nicht aus?

Der Bundesgerichtshof verlangt, dass eine Patientenverfügung konkrete Behandlungssituationen und einzelne ärztliche Maßnahmen benennt. Allgemeine Sätze sind für Ärzte nicht eindeutig genug. Unser Assistent fragt deshalb Situationen und Maßnahmen einzeln ab.

Wer setzt meine Patientenverfügung durch?

Ihre Bevollmächtigten oder ein gerichtlich bestellter Betreuer prüfen, ob die Verfügung auf die Situation zutrifft, und verschaffen Ihrem Willen Geltung. Deshalb ist eine zusätzliche Vorsorgevollmacht sinnvoll.

Kann ich sie wieder ändern?

Ja, jederzeit und ohne besondere Form. Am besten erstellen Sie eine neue Fassung, vernichten die alte und informieren Ihre Vertrauenspersonen.

Was passiert bei Situationen, die ich nicht geregelt habe?

Dann ermitteln Ihre Vertreter und die Ärzte Ihren mutmaßlichen Willen – anhand früherer Äußerungen, Ihrer Werte und Überzeugungen. Ihre aufgeschriebenen Wertvorstellungen helfen dabei sehr.

Verfasst von Timo Kessel, Rechtlicher Betreuer in Mönchengladbach. Allgemeine Information, keine Rechts- oder ärztliche Beratung.

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