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Medizinische Entscheidungen

Palliativversorgung und Hospiz: Welche Hilfe es am Lebensende gibt

Wer unheilbar und weit fortgeschritten erkrankt ist, hat Anspruch auf Palliativversorgung – zu Hause, im Pflegeheim oder im Hospiz. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird ärztlich verordnet; bei stationären Hospizen trägt die Krankenkasse 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Krankenkasse muss Sie dazu beraten.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei begrenzter Lebenserwartung haben Anspruch auf SAPV, wenn sie eine besonders aufwändige Versorgung brauchen. Sie wird von einer Vertragsärztin, einem Vertragsarzt oder einem Krankenhausarzt verordnet und kann zu Hause, im Pflegeheim oder im Hospiz erbracht werden.

Hospiz

Stationäre Hospize begleiten Menschen in der letzten Lebensphase. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung. Ambulante Hospizdienste, die Menschen zu Hause begleiten, werden über Zuschüsse gefördert.

Beratung und Versorgungsplanung

  • Die Krankenkasse muss Sie individuell zu Hospiz- und Palliativangeboten beraten und informiert dabei auch über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
  • Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten – mit Fallbesprechung, Notfallszenarien und Einbindung von Hausarzt und Angehörigen. Die Kosten trägt die Krankenkasse.

Palliativversorgung in der Patientenverfügung

In der Patientenverfügung können Sie festlegen, wo Sie Ihre letzte Lebensphase verbringen möchten – zu Hause, im Hospiz oder im Krankenhaus – und ob Schmerzen und Beschwerden auch dann voll behandelt werden sollen, wenn das Ihr Leben verkürzen könnte.

Häufige Fragen

Kostet ein Hospiz etwas?

Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, unter Anrechnung der Pflegeversicherung. Fragen Sie das Hospiz und Ihre Krankenkasse nach den Einzelheiten.

Wer verordnet die SAPV?

Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder ein anderer Vertragsarzt – oder der Krankenhausarzt bei der Entlassung.