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Praxis und Organisation

Vorsorgedokumente aufbewahren, ändern und widerrufen

Eine Vorsorgevollmacht hilft nur, wenn das Original im Ernstfall gefunden wird – Banken und Behörden verlangen meist die Urkunde selbst. Eine Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos widerrufen. Prüfen Sie Ihre Dokumente regelmäßig und nach großen Veränderungen.

Wo das Original hingehört

Bewahren Sie die unterschriebenen Originale an einem sicheren Ort auf, den Ihre Vertrauenspersonen kennen und im Notfall erreichen. Ein Bankschließfach ist nur dann geeignet, wenn die bevollmächtigte Person auch Zugang hat.

Viele Vollmachten enthalten die Regel, dass von ihr nur Gebrauch gemacht werden darf, solange das Original vorgelegt wird. Manche Menschen geben das Original deshalb erst im Ernstfall heraus und hinterlegen es bis dahin an einem vereinbarten Ort.

Wer eine Kopie bekommen sollte

  • die bevollmächtigten Personen,
  • die Hausarztpraxis (vor allem für die Patientenverfügung),
  • bei einem Krankenhausaufenthalt: die Klinik.

Ein Hinweiskärtchen im Portemonnaie („Ich habe eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Bitte informieren Sie …“) hilft, dass die Dokumente gefunden werden. Zusätzlich können Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister registrieren.

Patientenverfügung ändern oder widerrufen

Eine Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos widerrufen – auch mündlich. Damit keine Zweifel entstehen, ist es besser, eine neue Fassung mit aktuellem Datum zu erstellen, die alte zu vernichten und alle zu informieren, die eine Kopie haben.

Vorsorgevollmacht widerrufen

Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie eine Vollmacht jederzeit widerrufen. Lassen Sie sich dann das Original und alle Ausfertigungen zurückgeben, denn wer die Urkunde besitzt, kann gegenüber Dritten weiter auftreten. Informieren Sie Banken und andere Stellen, denen die Vollmacht vorliegt, und ändern Sie einen Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister (kostenlos).

Wie oft sollte ich meine Dokumente prüfen?

Eine gesetzliche Pflicht zur Erneuerung gibt es nicht; die Dokumente bleiben gültig. Sinnvoll ist ein Blick alle ein bis zwei Jahre und nach großen Veränderungen: eine schwere Diagnose, eine Trennung, der Tod oder Umzug einer bevollmächtigten Person. Eine Patientenverfügung, die Sie mit neuem Datum und Unterschrift bestätigt haben, zeigt außerdem, dass sie Ihrem aktuellen Willen entspricht.

Häufige Fragen

Reicht eine Kopie der Vorsorgevollmacht?

Meist nicht. Banken und Behörden verlangen in der Regel das Original, um sicherzugehen, dass die Vollmacht nicht widerrufen wurde.

Läuft eine Patientenverfügung ab?

Nein. Sie gilt, bis Sie sie widerrufen. Regelmäßiges Bestätigen macht aber deutlich, dass sie Ihrem aktuellen Willen entspricht.

Muss die Betreuungsverfügung dem Gericht übergeben werden?

Ja. Wer eine Betreuungsverfügung besitzt, muss sie dem Betreuungsgericht übermitteln, sobald er von einem Betreuungsverfahren erfährt (§ 1816 Abs. 2 Satz 4 BGB).