Praxis und Organisation
Vorsorgevollmacht beglaubigen oder beurkunden: Wann ein Notar nötig ist und was es kostet
Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich ohne Notar gültig. Eine Beglaubigung der Unterschrift bei der Betreuungsbehörde kostet 10 Euro und erhöht die Akzeptanz. Für Grundstücksgeschäfte und Verbraucherdarlehen braucht es eine notarielle Form – die Beurkundung beim Notar kostet je nach Vermögen ab 60 Euro.
Beglaubigung oder Beurkundung – der Unterschied
- Beglaubigung: Eine Behörde oder ein Notar bestätigt, dass die Unterschrift von Ihnen stammt. Der Inhalt wird nicht geprüft.
- Beurkundung: Der Notar berät, entwirft die Vollmacht, liest sie vor und beurkundet sie. Er überzeugt sich dabei auch von Ihrer Geschäftsfähigkeit.
Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde: 10 Euro
Die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises kann Ihre Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen. Die Gebühr beträgt 10 Euro; die Länder können abweichende Gebühren festlegen. Voraussetzung ist, dass die Vollmacht dazu dient, eine Betreuung zu vermeiden. Die Beglaubigung wirkt bis zum Tod des Vollmachtgebers.
Wann eine notarielle Form nötig ist
- Grundstücke und Immobilien: Das Grundbuchamt verlangt öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden. Soll Ihre Vertrauensperson Immobiliengeschäfte erledigen können, ist daher eine notarielle Form nötig.
- Verbraucherdarlehen: Für eine Vollmacht zum Abschluss von Verbraucherdarlehen gelten strenge Formvorgaben. Davon ausgenommen ist eine notariell beurkundete Vollmacht – deshalb empfiehlt das Bundesjustizministerium hier die Beurkundung.
- Handelsregister und Unternehmen: Auch hier sind notarielle Formen üblich.
Was der Notar kostet
Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Bei einer umfassenden Vollmacht bemisst der Notar den Geschäftswert nach Umfang und Vermögen – höchstens mit der Hälfte des Vermögens, maximal 1 Million Euro. Fehlen Angaben, gilt ein Wert von 5.000 Euro.
Für die Beurkundung fällt eine volle Gebühr an, mindestens 60 Euro, höchstens 1.735 Euro. Sie umfasst Beratung, Entwurf und Beurkundung. Eine reine Unterschriftsbeglaubigung beim Notar kostet zwischen 20 und 70 Euro. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
Beispiel des Bundesjustizministeriums: Bei einem Vermögen von 50.000 Euro beträgt der Geschäftswert höchstens 25.000 Euro, die Gebühr also 115 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Was bringt es mir?
Eine Beglaubigung oder Beurkundung schafft Vertrauen bei Banken, Behörden und Kliniken, weil die Echtheit der Unterschrift feststeht. Bei der Beurkundung kommt hinzu, dass später kaum Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit bei der Unterschrift aufkommen. Für viele Menschen genügt die günstige Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde – sofern keine Immobilien oder Kredite betroffen sind.
Häufige Fragen
Muss die Patientenverfügung zum Notar?
Nein. Die Patientenverfügung muss nur schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
Prüft die Betreuungsbehörde den Inhalt meiner Vollmacht?
Nein, sie beglaubigt nur die Unterschrift. Für den Inhalt sind Sie selbst verantwortlich – oder Sie lassen sich beraten.
Reicht die Beglaubigung für die Bank?
Nicht immer. Banken verlangen häufig zusätzlich ihre eigene Konto- und Depotvollmacht. Mehr dazu im Artikel Vorsorgevollmacht und Bank.