Die Dokumente im Detail
Vorsorgevollmacht und Bank: Warum Sie zusätzlich eine Kontovollmacht brauchen
Das Bundesjustizministerium empfiehlt, zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Konto- und Depotvollmacht auf dem Vordruck Ihrer Bank zu erteilen – am besten direkt in der Bank, damit die bevollmächtigte Person dort identifiziert werden kann. So vermeiden Sie Probleme, wenn es darauf ankommt.
Warum Banken zurückhaltend sind
Banken müssen sicher sein, dass eine Vollmacht echt ist, noch gilt und die bevollmächtigte Person tatsächlich die ist, die sie vorgibt zu sein. Manche Banken akzeptieren deshalb nicht jedes Vollmachtsmuster. Eine Pflicht der Banken, jede privatschriftliche Vorsorgevollmacht anzunehmen, lässt sich nicht pauschal ableiten.
Die Lösung: Konto- und Depotvollmacht
- Erteilen Sie die Vollmacht auf dem Vordruck Ihrer Bank oder nutzen Sie das Muster des Bundesjustizministeriums, das mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmt ist.
- Unterschreiben Sie in der Bank, im Beisein eines Bankmitarbeiters – so kann die Bank Sie und die bevollmächtigte Person identifizieren.
- Die Konto- und Depotvollmacht nach dem Muster gilt ab Ausstellung; die Bank prüft nicht, ob ein „Vorsorgefall“ eingetreten ist. Das setzt viel Vertrauen voraus.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Ob eine Vollmacht mit dem Tod erlischt, ist nach Auskunft des Bundesjustizministeriums eine Frage der Auslegung. Es empfiehlt daher, ausdrücklich zu regeln, dass sie über den Tod hinaus gilt. Dann kann Ihre Vertrauensperson zum Beispiel Rechnungen und Bestattungskosten begleichen, bis die Erben feststehen; die Erben können die Vollmacht widerrufen.
Nach dem Muster des Bundesjustizministeriums erlischt die Konto- und Depotvollmacht nicht mit dem Tod; Konten auflösen darf die bevollmächtigte Person erst danach.
Was Bevollmächtigte tun können, wenn die Bank ablehnt
- Das Original der Vorsorgevollmacht vorlegen, nicht nur eine Kopie.
- Nachfragen, welche konkrete Anforderung die Bank hat, und sie schriftlich geben lassen.
- Eine beglaubigte Vollmacht kann die Akzeptanz erhöhen – siehe Vorsorgevollmacht beglaubigen oder beurkunden.
Häufige Fragen
Brauche ich dann überhaupt noch eine Vorsorgevollmacht?
Ja. Die Kontovollmacht gilt nur für die Bank. Für Gesundheit, Behörden, Wohnung und Post brauchen Sie die Vorsorgevollmacht.
Kann ich die Kontovollmacht jederzeit widerrufen?
Ja, gegenüber der Bank. Informieren Sie die Bank schriftlich und lassen Sie den Widerruf bestätigen.