Rechtliche Betreuung
Angehöriger im Krankenhaus ohne Vollmacht: Was jetzt?
Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Kinder, Eltern oder Lebensgefährten nicht automatisch für einen Erwachsenen entscheiden. Ehegatten haben ein begrenztes Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen. Reicht das nicht, kann das Betreuungsgericht – in Eilfällen auch vorläufig – eine Betreuung einrichten. Angehörige können sie anregen und sich selbst als Betreuer vorschlagen.
Erst einmal: Gibt es doch eine Vollmacht?
- Suchen Sie in Unterlagen, Ordnern, Portemonnaie (Hinweiskarte) und fragen Sie die Hausarztpraxis.
- Das Krankenhaus kann im Zentralen Vorsorgeregister nachfragen, wenn es um eine dringende Behandlung geht.
- Gibt es eine Patientenverfügung, zeigen Sie sie dem Behandlungsteam.
Ist die Person verheiratet?
Dann darf der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner in Gesundheitsangelegenheiten für bis zu sechs Monate vertreten – sofern das Paar nicht getrennt lebt und kein Ausschluss vorliegt. Die Ärztin oder der Arzt bestätigt das schriftlich auf einem Formular. Für Bank, Behörden und Wohnung gilt dieses Recht nicht. Details: Ehegatten-Notvertretungsrecht.
Was gilt ohne Vollmacht und ohne Ehepartner?
Ist die Lage akut und der Wille nicht bekannt, leiten Ärztinnen und Ärzte die medizinisch angezeigte, im Zweifel lebenserhaltende Behandlung ein. Ist ein Patientenwille bekannt – etwa durch eine Patientenverfügung –, bindet er auch im Notfall alle Beteiligten.
Für alle weiteren Entscheidungen braucht es einen rechtlichen Vertreter. Das Krankenhaus oder Angehörige regen dann beim Betreuungsgericht eine Betreuung an. In dringenden Fällen kann das Gericht durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen; auch dafür sind ein ärztliches Zeugnis und eine persönliche Anhörung nötig.
Was Angehörige konkret tun können
- Mit dem Behandlungsteam sprechen: Berichten Sie, was die Person früher zu Behandlungen gesagt hat. Das hilft, ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Angehörige und Vertrauenspersonen sollen dazu angehört werden.
- Betreuung anregen: Jeder kann sich formlos an das Betreuungsgericht beim Amtsgericht wenden.
- Sich als Betreuer vorschlagen: Das Gericht berücksichtigt Angehörige, wenn sie geeignet sind und es den Wünschen des Betroffenen entspricht.
- Wenn die Person wieder ansprechbar ist: Ist sie geschäftsfähig, kann sie jetzt noch eine Vorsorgevollmacht erteilen.
Für die Zukunft vorsorgen
Solche Situationen sind für Familien sehr belastend. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung lässt sich das für die Zukunft vermeiden – für die eigenen Eltern ebenso wie für sich selbst.
Häufige Fragen
Dürfen Ärzte Angehörigen Auskunft geben?
Grundsätzlich nur mit Einwilligung des Patienten oder gegenüber seinem Vertreter. Der vertretende Ehegatte im Rahmen der Notvertretung, Bevollmächtigte und Betreuer erhalten Auskunft.
Wie lange dauert ein Betreuungsverfahren?
Das ist unterschiedlich. In Eilfällen kann das Gericht kurzfristig einen vorläufigen Betreuer bestellen; das reguläre Verfahren mit Gutachten dauert länger.