Praxis und Organisation
Die häufigsten Fehler bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die meisten Probleme entstehen nicht, weil Dokumente fehlen, sondern weil sie zu ungenau sind, wichtige Befugnisse nicht ausdrücklich nennen oder im Ernstfall nicht gefunden werden. Mit dieser Checkliste prüfen Sie Ihre eigenen Dokumente.
Fehler in der Patientenverfügung
- Nur allgemeine Sätze wie „keine Apparatemedizin“ – ohne konkrete Situationen und Maßnahmen. Mehr dazu: Patientenverfügung konkret formulieren.
- Widerspruch zur Organspende, wenn lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt werden, aber ein Organspendeausweis existiert. Siehe Organspende und Patientenverfügung.
- Keine eigenhändige Unterschrift – die Schriftform ist vorgeschrieben.
- Niemand, der sie durchsetzt – ohne Vollmacht muss im Zweifel erst ein Betreuer bestellt werden.
Fehler in der Vorsorgevollmacht
- Gesundheitsbefugnisse nicht ausdrücklich genannt: Für Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen, eine Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahmen muss die Vollmacht schriftlich sein und diese Befugnisse ausdrücklich nennen – einschließlich der Ablehnung von Maßnahmen.
- Keine Ersatzperson: Fällt die einzige Vertrauensperson aus, hilft die Vollmacht nicht mehr.
- Gemeinsame Vertretung ohne Not: Müssen mehrere Personen immer gemeinsam handeln, wird es in Eilfällen schwierig.
- Bank nicht bedacht: Banken verlangen häufig eine eigene Konto- und Depotvollmacht auf ihrem Vordruck.
- Grundstücke vergessen: Für Grundstücksgeschäfte und Verbraucherdarlehen ist eine notarielle Form nötig.
Fehler bei der Organisation
- Original nicht auffindbar – niemand weiß, wo es liegt.
- Keine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister – das Betreuungsgericht erfährt nichts von der Vollmacht.
- Jahrelang nicht angesehen – Lebensumstände und Wünsche haben sich geändert.
- Mit niemandem gesprochen – Vertrauenspersonen kennen die Wünsche nicht.
Mehr dazu im Artikel Vorsorgedokumente aufbewahren, ändern und widerrufen.
Checkliste zum Selbstprüfen
- Ist jedes Dokument eigenhändig mit Ort und Datum unterschrieben?
- Nennt die Patientenverfügung konkrete Situationen und einzelne Maßnahmen?
- Nennt die Vollmacht die besonders schwerwiegenden Gesundheitsentscheidungen ausdrücklich?
- Gibt es eine Ersatzperson?
- Hat die Bank eine eigene Vollmacht?
- Wissen Ihre Vertrauenspersonen, wo die Originale liegen?
- Haben Sie die Dokumente in den letzten ein bis zwei Jahren angesehen?
Häufige Fragen
Kann es trotz Vorsorgevollmacht zu einer Betreuung kommen?
Ja – etwa wenn die Vollmacht bestimmte Bereiche nicht abdeckt, die bevollmächtigte Person ausfällt oder Anhaltspunkte für Missbrauch bestehen. Dann kann das Gericht zum Beispiel einen Kontrollbetreuer bestellen.
Lohnt es sich, alte Dokumente neu zu erstellen?
Wenn die Prüfung Lücken zeigt: ja. Mit unseren Assistenten erstellen Sie eine aktuelle Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung in wenigen Minuten.